Liebe Mitglieder des KVL,
der Vorstand möchte Euch zwei wichtige Informationen mitteilen.
- Individualsport ist im KVL wieder möglich
aufgrund der neu erlassenen Verordnung der sächsischen Staatsregierung, die ab 14.1.2022 gilt, ergeben sich folgende Aktualisierungen:
Für Sportanlagen und Fitnessstudios bestehen folgende Regelungen:
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- Innensportanlagen: 2Gplus-Regel und Kontakterfassung
- Außensportanlagen: 2G-Regel und Kontakterfassung
- bei Geltung der Überlastungsstufe: Sport ist nur für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zulässig, die Betreuungsperson unterliegt der 3G-Regel.
- Saunen sind unter Beachtung der 2Gplus-Regelung und Kontakterfassung geöffnet (bei Erreichen der Überlastungsstufe geschlossen)
- von der Testpflicht ausgenommen: geboosterte Personen (Auffrischungsimpfung), Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, Personen ohne Impfempfehlung der STIKO, Personen mit vollständiger Impfung (Zweitimpfung) UND Genesenennachweis, vollständig geimpfte Personen (Zweitimpfung) mit letzter Einzelimpfung vor mindestens 14 Tagen und maximal drei Monaten
- Informationen zur anstehenden Wahl des Vorstandes im KVL
In diesem Jahr steht die Neuwahl des KVL-Vorstandes an. Mitglieder die sich als Kandidaten zur Wahl in den Vorstand stellen wollen, melden sich bitte per Mail beim aktuellen Vorstand (Mailadresse: vorsitzender@kvl-dresden.de).
Die Namen der Kandidaten werden dann rechtzeitig im Aushang im Bootshaus veröffentlicht.
Unser jetziger Vorsitzende steht nicht zur Wiederwahl zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Richard Hess
2. Vorsitzender